Lebhafte und kontroverse Diskussionen prägten die 18. Sitzung der Kirchenkreissynode, die noch bis Ende 2024 die Geschicke des Kirchenkreises mitgestaltet. „Das ist gut und unerlässlich für demokratische Gremien wie unsere Synode und unseren Kirchenkreisvorstand“, betonte Heinrich Banse im Bericht aus dem Kirchenkreisvorstand (KKV).
Klimaschutz. Zehn-Uhr-Gottesdienst - Dauerbrenner oder Auslaufmodell? Das seien nur zwei von vielen Themen, mit denen sich der KKV befasse. Bis zum Februar 2025 sei der aktuelle KKV geschäftsführend für den Kirchenkreis tätig. „Er soll sich aus allen Gemeinden im Kirchenkreis zusammensetzen. Ich weiß, dass die Entfernungen bei uns im Kirchenkreis herausfordernd sind, aber fehlt aus einer Region die Vertretung im KKV, dann fehlen auch Sprachrohr aus und Auge in die Region“, warb Banse darum, dieses geschäftsführende Gremium auch ab 2025 wieder gut zu besetzen. „Elf Sitzungen haben wir im Jahr, davon zwei anderthalbtägige Klausuren.“
Beschlussantrag für den Bereich 'Begleitende Dienste'
Einen Beschlussantrag in zwei Teilen, die Budgetierung der Begleitenden Dienste betreffend, stellte Heinrich Springhorn, Pastor in der verbundenen Pfarrämter in der Region Nord-West. Beschließen solle die Synode, dass den Gemeinden künftig anstelle von Finanzbudgets Stundenbudgets zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund des Beschlussantrages aus der Region Nordwest sei die Erfahrung, dass „es für die Gemeinden und das Kirchenamt sehr aufwändig ist, immer wieder fallbezogen neu zu berechnen, was Bewerber:innen abhängig von Dienst- und Lebensalter kosten“, begründete Springhorn. Weiterhin solle die Synode eine grundsätzliche Erhöhung der Sekretariatsstunden in den Gemeinden beschließen. „Dies ist aus meiner Sicht eine politische Angelegenheit“, so der Antragsteller.
Der Beschlussantrag sei so nicht beschlussfähig, ließen mehrere Synodale wissen. „Der Antrag ist nicht quantifizierbar“, stellte Detlev Schmitz klar. „Wo landen wir da finanziell, können wir uns das überhaupt leisten?“, wollte Superintendent Christian Berndt wissen. Zum Jahresbeginn 2023 trat eine Neuregelung für die sogenannten Begleitenden Dienste in Kraft, die es den Gemeinden ermöglicht, grundsätzlich flexibler mit Personalkostenkontingenten zu agieren und auch nicht ausgegebene Mittel in Personalkostenrücklagen zu überführen. Zu den Begleitenden Diensten gehören neben anderen die Gemeindesekretariate und die Küsterdienste.
Gemeindeverwaltung zukunftssicher gestalten
„Ich plädiere für einen Auftrag an den Finanz- und Stellenplanungsausschuss, zu prüfen, ob die Zuweisungen für die Begleitenden Dienst auf ein stundenbasiertes Modell modifiziert werden könnten“, schlug Superintendent Christian Berndt vor. Man solle nicht nur auf die Berufsgruppe der Gemeindesekretär:innen gucken, sondern das mit dem Antrag aufgezeigte Problem der Überlastung grundsätzlicher angehen, so Berndt. „Wie kann die Verwaltung in den Gemeinden in Zukunft aufgestellt werden?“ Gute Erfahrungen machten zurzeit die Nordstadt- und die Lukasgemeinde in Wolfsburg, die gemeinsam mit einem Gemeindemanager arbeiten und so die Gemeindeleitungen entlasten.
Die Synode beschloss einstimmig ohne Enthaltungen, den Finanz- und Stellenplanungsausschuss nicht nur die Änderung auf ein stundenbasiertes Modell prüfen zu lassen, sondern darüber hinaus Vorschläge zu entwickeln, wie die Verwaltung in Gemeinden und Regionen in Zukunft gestaltet werden könnte.
Frank Morgner wird stellvertretender Superintendent
In weiteren Tagesordnungspunkten bestätigte die Synode die Wahl von Pastor Frank Morgner als ersten stellvertretenden Superintendenten. Gewählt werden die Stellvertreter:innen des Superintendenten nach einvernehmlichem Vorschlag von Pfarrkonvent und Superintendent durch den Kirchenkreisvorstand. Gelesen und beraten wurde die neue Hauptsatzung des Kirchenkreis, die auf der nächsten Synodensitzungen beschlossen werden soll. Zum Stand der Vorbereitungen zur Wahl der Kirchenvorstände im kommenden März berichtete Superintendent Christian Berndt Erfreuliches: „Wir haben 151 Kandidat:innen. Hinzu kommen dann nach der Wahl noch die Berufungen.“
Kirchenkreisöffentlichkeitsarbeit / F. Josuweit