Nachdem von Seiten des Landes Niedersachsen per Erlass Zusammenkünfte in Kirchen untersagt sind, können Trauerfeiern in unseren Kirchen, Kapellen und auch Friedhofskapellen nicht stattfinden.
Nach unserer Einschätzung gilt das auch für die Versammlungsräume in Bestattungsinstituten. Unabhängig von unserer Einschätzung legt sich das von der Gefährdungssituation her nahe.
Von daher empfehlen wir: Die Trauerfeier findet auf dem Friedhof statt. Dabei sind der Ablauf und die Liturgie entsprechend zu kürzen und anzupassen.
In Absprache mit den Angehörigen ist es möglich, eine Beisetzung im engen Familienkreis durchzuführen und später - wenn das öffentlich Leben sich wieder normalisiert hat - eine öffentliche Trauerfeier nachzuholen.
Trauergespräche mit den Hinterbliebenen sind in kleinem Kreis möglich, sofern dabei die Hygienestandards eingehalten werden. Bei Familien, die unter Quarantäne stehen, ist kein Trauerbesuch möglich, sondern das Gespräch ist telefonisch zu führen.
Quelle: https://www.landeskirche-hannovers.de 17.3.2020/10:30h