Hohe Wahlbeteiligung

Nachricht 11. März 2024
Zwei von drei Gemeinden haben die Möglichkeit zur Urnenwahl angeboten

Neue Vorstände für evangelische Gemeinden

141 neue, gewählte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher werden in den kommenden sechs Jahren die 28 Gemeinden des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen leiten. Insgesamt jedes vierte wahlberechtigte Kirchenmitglied hat bei der Wahl der neuen Kirchenvorstände online, per Brief oder an der Urne von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

„Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, insbesondere mit Blick auf die deutlich niedrigere Wahlbeteiligung vor sechs und vor zwölf Jahren“, erläutert Superintendent Christian Berndt. „Kirche wird durch ehrenamtliches Engagement gestaltet. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die nun in der kommenden Legislaturperiode Kirche leiten werden und bei denen, die gestern in den Wahlbüros Stimmzettel entgegengenommen und bis in den Abend ausgezählt haben.“

„Viele haben Briefwahl gemacht, das ist super. Ich glaube nicht, dass die alle ins Wahllokal gekommen wären“, meint Stefanie Knöfel, die für die St. Katharinen-Gemeinde Knesebeck im Norden des Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen am Wahltag drei Wahllokale betreut hat. „Viele junge Erwachsene, die wir selten in der Kirche sehen, haben gewählt. Da sind wir positiv überrascht.“ Man kennt sich eben auf dem Land und das zeigt sich auch im Vergleich der Wahlbeteiligung: Mit bis zu knapp 55 Prozent Wählenden zeigen sich hier Beteiligung und Interesse an Kirche.

Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Zahlen derer, die ein Gemeindewahllokal aufgesucht haben. „Fünfeinhalb Prozent sind es im Kirchenkreisdurchschnitt, es gibt aber auch einige Gemeinden, in denen knapp jede:r fünfte Wähler:in vor Ort gewählt hat“, weiß Superintendent Berndt. Etwa zwei von drei Gemeinden hatten Wahlbüros eingerichtet, jeder vierte Wahlzettel wurde bereits vor dem 10. März online abgegeben. Bei bisherigen Wahlen war die Einrichtung eines Wahllokales für jede Gemeinde verpflichtend.

Neu war nicht nur die Möglichkeit, online wählen zu können. Neu war auch, dass Menschen ab 16 Jahren in die Gemeindeleitung gewählt oder berufen werden können. „Wir haben nun vier junge Kirchenvorsteher:innen, das begrüße ich sehr“, freut sich Christian Berndt. Wahlberechtigt waren alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt waren. Zwei von drei Kirchenvorsteher:innen wurden wiedergewählt, das Durchschnittsalter der Gewählten liegt bei 53 Jahren.

Kirchenkreisöffentlichkeitsarbeit

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Foto: Jens Schulze
Superintendent Christian Berndt
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