Ansprechpersonen
Von sexualisierter Gewalt direkt und indirekt Betroffene finden hier Kontaktdaten für kirchliche wie auch nicht-kirchliche Ansprechpartner:innen.
Kirchenkreis beschließt Schutzkonzept Der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen will künftig Schutzbefohlene und Mitarbeitende besser vor sexualisierter und anderen Formen von ...
Regionalbischof Schaede möchte Aufarbeitung in der evangelischen Kirche intensivieren Ramelsloh/ Lüneburg. Angesichts des Missbrauchsskandals in der römisch-katholischen Kirche hat der Lüneburger ...
In den Jahren von 1972 bis 1986 hat es in der Wolfsburger Stephanusgemeinde Fälle sexuellen Missbrauchs gegeben. Das soll jetzt in einer externen, unabhängigen Studie wissenschaftlich erforscht ...
Sexualisierte Gewalt: Kirchenkreissynode stellt sich Verantwortung für Vergangenheit und Zukunft Die Synode des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Wolfsburg-Wittingen hat sich in ihrer ...
Der am 6. Juli 2020 bekannt gewordene Missbrauchsfall an einer ehemaligen Konfirmandin und Jugendgruppen-Teamerin in den 1980er und 1990er Jahren im Kreis Harburg könnte auch Gemeinden des ...
Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Aufarbeitung an. Wir bitten und ermutigen Sie, Kontakt mit uns oder mit einer nicht-kirchlichen, von uns ...
Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Aufarbeitung an. Wir bitten und ermutigen Sie, Kontakt mit uns oder mit einer nicht-kirchlichen, von uns ...
Von sexualisierter Gewalt direkt und indirekt Betroffene finden hier Kontaktdaten für kirchliche wie auch nicht-kirchliche Ansprechpartner:innen.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Vorfälle ist Teil der Studie des Forschungsverbundes ForuM - Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche – die voraussichtlich zum Jahresende 2023 erste Ergebnisse liefern wird.
Mit seinem Schutzkonzept sagt der Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen "Nein zu sexualisierter Gewalt!". Es soll Schutzbefohlende und Mitarbeitende in den Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises vor sexualisierte und anderen Formen von Gewalt schützen.